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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online
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# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 28v | Hat erfolglos ein Urteil gescholten und muß nun dem Richter sein Gewette sowie die Auslagen und dem Gegner die Buße zahlen. Gegürteter Rock, Beinlinge und gem. Knebelschuhe. | 1 |
2 | 54r | Schilt das Urteil eines Schöffen durch Ergreifen des Armes und Wegziehen desselben von der Schöffenbank, da er selbst ein Urteil, symbolisiert durch die rechte Rose, finden will. Quadrierter gegürteter Rock und Beinlinge. | 1 |
3 | 61v | Hat dreimal erfolglos ein Urteil gescholten und muß nun den Urteilsfindern jeweils die Buße und dem Herrn das dreifache Gewette zahlen, bevor er wieder schelten darf. Gegürteter Rock mit Zaddelung, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
4 | 78r | Hindert den Urteilsfinder am Zeigen auf die Rose und schilt so das Urteil. Müßte nun auf der Urteilsbank Platz nehmen und selbst ein Urteil finden. Hat mehr Begleiter an seiner Seite, die ihn unterstützen. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 3 |
5 | 78v | Zeigt auf die Urteilsrose und damit auf das Urteil, das nach der Entscheidung des Obergerichts richtig ist. Muß sich damit wieder dem Lehensgericht stellen. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 2 |
6 | 79r | Hat ein Urteil über den Vasallen des Herrn gescholten und zeigt nun Richtung Urteilsrose und den Fürsten als zuständigen Oberherrn, zu dem er den Rechtsstreit zieht. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 2 |
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