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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online
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# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 26v | Beschwört das Erscheinen des Angeklagten bei Gericht. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 2 |
2 | 44r | Macht den Richter darauf aufmerksam, daß er für das Erscheinen des Angeklagten bürgen und ihn durch das Handauflegen aus der Verhaftung befreien will. Zweifarbiger gegürteter Rock, Beinlinge und Riemenschuhe. | 4 |
3 | 44v | Übernimmt die Verantwortung, daß der vor ihm stehende und wegen eines Verbrechens Angeklagte zum Verhandlungstag erscheint. Weist zur Bekräftigung auf ihn. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
4 | 45r | Wird vom Verfesteten zum Grafen hingeschoben und verspricht dessen Erscheinen zum Termin bei Gericht. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
5 | 69r | Da der verstorbene Vasall mehr als einen Sohn hatte, muß er dem Lehensherrn als Bürge dafür dienen, daß die anderen Söhne nicht später gerichtlich gegen den Herrn wegen der Belehnung vorgehen werden. Gegürteter Rock und Beinlinge. | 1 |
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