# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 19r | Ist rechtlos. Das gestohlene Kleidungsstück ist auf den Rücken gebunden. Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
2 | 29r | Diebe werden gehängt. Mit Augenbinde und auf dem Rücken gebundenen Händen. Rock und Beinlinge. | 2 |
3 | 33r | Stahl gemähtes Gras oder geschlagenes Holz bei Nacht, weshalb er mit dem um seinem Hals befindlichen Strang gerichtet wird. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 2 |
4 | 34r | Will mit dem gestohlenen Pferd davonreiten und sich dem Anefang entziehen. Langer gegürteter Rock und Beinlinge. | 1 |
5 | 35r | Ihm wurden wohl 3 Beile abgejagt. Mit Sack und Beil. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 3 |
6 | 37r | Kann ein Schaf wegtragen, weil der Hirte nicht aufpaßte. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
7 | 40v | Wird handhaft verklagt. Die Hände müßten eigentlich gefesselt sein und nicht nur die entsprechende Haltung aufweisen und außerdem müßte ihm das Diebesgut auf den Rücken gebunden sein. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
8 | 43v | Stiehlt wohl zu nächtlicher Stunde das Pferd des Knechtes aus dem Stall, indem er es am Zügel herausführt. Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |