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Phrase: Zeuge

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  19r  Vollzieht Schwur auf das Reliquiar. Geschrägter gegürteter Rock und Knebelschuhe.  1 
 2  24v  Vollzieht den Zeugenbeweis binnen 6 Wochen auf das Reliquiar. Geschürzter, geschachter und gegürteter Rock, Beinlinge und Gitterschuhe.  1 
 3  45v  Macht auf die Folgen des Wasserurteils aufmerksam. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 4  46r  Bestätigt, daß die Münzen der Tilgungssumme im Gerichtsbezirk des Schuldners gang und gäbe sind. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 5  57r  Beschwört die Reinheit, also die Wahrheit des klägerischen Schwures über die Schuld des Angeklagten. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  2 
 6  61r  Zeigt auf den Beweisführer und den Zweig, womit er dessen Belehnung mit dem Gedinge bezeugt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 7  61v  Kann als Einziger für beide Männer als Zeuge dienen, da er keinerlei Beziehung zu dem noch ungeteilten Lehen hat. Rock, Beinbinden und Knebelschuhe.  1 
 8  62v  Tritt als Zeuge im Lehensgericht auf und schwört auf das Reliquiar. Zeigt auf das Lehen zum Zeichen, daß er die Voraussetzungen von einer halben Hufe bzw. 5 Schilling Zinsertrag erfüllt. Gegürteter Rock mit Zaddelung, Beinlinge, Gugel und Knebelschuhe.  1 
 9  67r  Erklärt sich bereit, für den Vasallen das Zeugnis im Lehensgericht nachzuholen. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  3 
 10  76r  Wohl ein Mitvasall oder Verwandter (gleicher Rock) des angeschuldigten Mannes, den er zum Lehensgericht begleitet sein. Gegürteter Rock und Beinlinge.  1 
 11  83v  Zeigt rückwärts auf die Raubsituation, die er vor dem Grafen bezeugt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 

 
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