# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 13v | Ist Vormund der Kinder nach dem Tod ihres Mannes, weshalb sie eines an der Hand hält. Muß diesen aber später, wenn sie sich von ihr lösen, die gesamte Habe des Vaters überlassen. Gefütterter Mantel, Rock und Schleier. | 1 |
2 | 15r | Ergreift ihr gebu mit der Hand und fordert die Nachbarn zur Wertschätzung auf. Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch. | 1 |
3 | 15v | Bietet Speisen als Zeichen ihrer Gewere an. Gefütterter Mantel, Rock, Schleier mit Kinntuch. | 2 |
4 | 16r | Verwirkt ihr Leibgedinge am Gut durch Fällen eines Obstbaums und Vertreiben einer Person, die zum Gut gehört. Rock und Schleier. | 3 |
5 | 16v | Muß mit den Erben nach dem Dreißigsten die Musteilung vornehmen. Höfisch geraffter und gefütterter Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch. | 2 |
6 | 17r | Nimmt ihre Morgengabe und ihr Musteil. Höfisch geraffter und gefütterter Mantel, Rock und Schleier. | 2 |
7 | 18v | Gibt ihr Leibgedinge durch Erheben des Schildes als ihr Eigen aus. Höfisch geraffter und gefütterter Mantel, Rock und Schleier. | 3 |
8 | 19v | Klagt vor dem Grafen gegen ihren nicht abgebildeten Vormund. Gefütterter Mantel, Rock und Schleier. | 1 |
9 | 20r | Erhält für ihre Klage gegen den rechten Vormund durch das Gericht einen Prozeßvormund bestimmt. Mit halbem Kommendationsgestus. Höfisch geraffter Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch. | 1 |
10 | 20v | Gleiche Kleidung als Zeichen der Personenidentität mit der Ehefrau. Surcot (Suckenie), Rock und Gebände. | 3 |
11 | 22r | Ist für das Gut verantwortlich, daß sie beim Tod ihres Mannes in der Gewere hat. Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch. | 1 |
12 | 31r | War bis zu ihrem Tod im Besitz des Leibgedinges und vererbt es dem, dem es frei wird. Mit geschlossenen Augen. Gefütterter Mantel, Rock und Schleier. | 2 |
13 | 55r | Ergreift die Ähren, die das Grundeigentum ihres Mannes symbolisieren, und zeigt auf den Wappenschild, der das Lehen ihres Mannes symbolisiert. An beidem ist für sie das Leibgedinge bestellt, das nun zum rechten Lehen erstarkt. Rock und Schleier. | 2 |
14 | 65r | Liegt nach der Geburt im Bett und zeigt auf ihr Neugeborenes, daß aufgrund seiner Lebendgeburt die Lehen seines bereits verstorbenen Vaters geerbt hat. Rock und Schleier. | 1 |
15 | 80v | Ist die schwangere Witwe des toten Vasallen und muß die Anwesenheit des anderen Mannes wegen des Gedinges am Lehen bis zur Lebendgeburt des Erben hinnehmen. Weist diesen auf die Befristung hin. Rock und Schleier. Schuhspitzen sind sichtbar. | 1 |