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Phrase: Witwe

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  13v  Ist Vormund der Kinder nach dem Tod ihres Mannes, weshalb sie eines an der Hand hält. Muß diesen aber später, wenn sie sich von ihr lösen, die gesamte Habe des Vaters überlassen. Gefütterter Mantel, Rock und Schleier.  1 
 2  15r  Ergreift ihr gebu mit der Hand und fordert die Nachbarn zur Wertschätzung auf. Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch.  1 
 3  15v  Bietet Speisen als Zeichen ihrer Gewere an. Gefütterter Mantel, Rock, Schleier mit Kinntuch.  2 
 4  16r  Verwirkt ihr Leibgedinge am Gut durch Fällen eines Obstbaums und Vertreiben einer Person, die zum Gut gehört. Rock und Schleier.  3 
 5  16v  Muß mit den Erben nach dem Dreißigsten die Musteilung vornehmen. Höfisch geraffter und gefütterter Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch.  2 
 6  17r  Nimmt ihre Morgengabe und ihr Musteil. Höfisch geraffter und gefütterter Mantel, Rock und Schleier.  2 
 7  18v  Gibt ihr Leibgedinge durch Erheben des Schildes als ihr Eigen aus. Höfisch geraffter und gefütterter Mantel, Rock und Schleier.  3 
 8  19v  Klagt vor dem Grafen gegen ihren nicht abgebildeten Vormund. Gefütterter Mantel, Rock und Schleier.  1 
 9  20r  Erhält für ihre Klage gegen den rechten Vormund durch das Gericht einen Prozeßvormund bestimmt. Mit halbem Kommendationsgestus. Höfisch geraffter Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch.  1 
 10  20v  Gleiche Kleidung als Zeichen der Personenidentität mit der Ehefrau. Surcot (Suckenie), Rock und Gebände.  3 
 11  22r  Ist für das Gut verantwortlich, daß sie beim Tod ihres Mannes in der Gewere hat. Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch.  1 
 12  31r  War bis zu ihrem Tod im Besitz des Leibgedinges und vererbt es dem, dem es frei wird. Mit geschlossenen Augen. Gefütterter Mantel, Rock und Schleier.  2 
 13  55r  Ergreift die Ähren, die das Grundeigentum ihres Mannes symbolisieren, und zeigt auf den Wappenschild, der das Lehen ihres Mannes symbolisiert. An beidem ist für sie das Leibgedinge bestellt, das nun zum rechten Lehen erstarkt. Rock und Schleier.  2 
 14  65r  Liegt nach der Geburt im Bett und zeigt auf ihr Neugeborenes, daß aufgrund seiner Lebendgeburt die Lehen seines bereits verstorbenen Vaters geerbt hat. Rock und Schleier.  1 
 15  80v  Ist die schwangere Witwe des toten Vasallen und muß die Anwesenheit des anderen Mannes wegen des Gedinges am Lehen bis zur Lebendgeburt des Erben hinnehmen. Weist diesen auf die Befristung hin. Rock und Schleier. Schuhspitzen sind sichtbar.  1 
 

 
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