# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 12v | Seine Übergabe symbolisiert die Auflassung des Grundstücks durch den Erben. Mit 3 Rosenblüten. | 1 |
2 | 15v | Symbolisiert an sich ein Grundstück. Hier jedoch nur als Synonym für "Geben" gezeichnet. | 1 |
3 | 17v | Symbolisiert die Erbmasse, die der nächste Verwandte erhält. | 2 |
4 | 18v | Symbolisiert hier sowohl Grundeigentum als auch Fahrhabe, das die Ehefrau ihrem Mann schenken will, woran sie jedoch von einem zukünftigen Erben gehindert wird. | 2 |
5 | 19r | Symbolisiert das Grundstück, das an den Vasallen als Lehen vergeben wird. | 2 |
6 | 21v | Seine Übergabe symbolisiert die Auflassung des rechts dargestellten Grundstücks. | 1 |
7 | 22v | Symbolisiert geschlagenes Holz. | 2 |
8 | 41r | Könnte wohl die Erschaffung der Natur symbolisieren, obwohl dies nicht am Freitag geschah. | 1 |
9 | 55v | Symbolisiert das verpachtete Land, das in besätem Zustand zurückgegeben werden muß. Nicht vollständig bemalt. | 1 |
10 | 61r | Übergabe durch den Herren symbolisiert die Anerkennung der Behauptung der Belehnung. | 2 |
11 | 62r | Symbolisiert die Belehnung sowie das Grundstück, an welchem dem Mann das Gedinge übertragen wurde. | 1 |
12 | 65r | Durch die Verweigerung seiner Annahme verdeutlichen die Mannen ihre Ablehnung der Belehnung durch den unebenbürtigen Sohn ihres verstorbenen Herrn mit dem gleichzeitig durch den Zweig symbolisierten Lehen. | 1 |
13 | 65v | Symbolisiert das Anbieten eines Lehens gegenüber dem Mann durch den Fürsten. | 1 |
14 | 69v | Das Zerbrechen des Zweiges symbolisiert den Widerruf der Belehnung des Mannes durch das zu seinen Jahren gekommene Kind. | 2 |
15 | 71v | Symbolisiert das Grundstück, das der Mann dem Herrn aufläßt. | 1 |
16 | 72r | Symbolisiert das Grundstück, das der Mann dem Herrn aufläßt. | 4 |
17 | 72v | Symbolisiert hier nicht die Auflassung eines Gutes, sondern wohl die tatsächliche Verfügungsmacht der Männer in den Häusern, die durch die drei Zeugen beschworen wird. | 2 |
18 | 73r | Seine Teilung erfolgt durch den Urteilsfinder zwischen den Parteien. Aufgrund ihres gleichwertigen Beweises für ihren jeweiligen Anspruch auf das Gut erfolgt eine gleichmäßige Verteilung des Gutes zwischen den Parteien. | 1 |
19 | 74v | Symbolisiert das Grundstück, das der Herr dem Fürsten aufläßt, welches aber vorher schon dem Mann ganz links verliehen worden war. | 2 |
20 | 78v | Symbolisiert Lehen, die verliehen sind. Über diese entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten in letzter Instanz das Königsgericht. Mit Früchten. | 1 |
21 | 80r | Übergabe symbolisiert die Verleihung des an das Bein des Herrn gefesselten Eigenguts. | 4 |
22 | 81r | Symbolisiert die Belehnung seiner Träger mit einem Burglehen durch den Herrn, weshalb sie in dessen Burggericht als Urteilsfinder und Zeugen auftreten dürfen. | 1 |
23 | 81v | Symbolisiert die Belehnung des Mannes mit einem Gut des Fürsten, weshalb der Mann über die Fürstenlehen Urteil finden und Zeuge sein kann. | 1 |
24 | 82r | Symbolisiert die Belehnung des Vasallen mit dem Burglehen. | 2 |
25 | 82v | Sein Ergreifen symbolisiert das Erlangen der Lehensgewere. Mit Früchten oder Blüten. | 2 |
26 | 84r | Symbolisiert die Auflassung des Lehensgutes durch den Vasallen, der seinem Herrn das Lehensverhältnis aufkündigt. Mit 5 Blüten/Früchten. | 1 |