# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 12r | Symbolisiert den Besitz des Pfaffen, wodurch er keinen Anspruch auf die Hälfte der Gerade seiner Schwester hat. Zweitürmig, jeweils mit goldenem Kreuz, teilweise mit Zinnenkranz sowie Ziegeldach und zwei Fenster. | 1 |
2 | 29r | Dreiteiliges verschiedenartiges Kirchengebäude, das wohl auch den Kirchhof darstellen soll. Wohl Mittel- und Seitenschiff sowie Apsis. Mit Kirchturm, Ziegeldach, Fenster- und Türöffnungen sowie je zwei goldenen Kreuzen und Dachsimsen. | 1 |
3 | 35r | Darin muß das Aufgebot von Diebesgut/Fundsachen bekanntgemacht werden. Langschiff aus Steinquadern mit Fensteröffnung, Dach mit Ziegeln und goldenem Kreuz, Apsis sowie Kirchturm mit 2 Fensteröffnungen und goldenem Dachsims. | 1 |
4 | 41r | Steht unter königlichem Sonderfrieden. Wohl Langschiff mit Apsis und zwei Kirchtürmen sowie 2 Kreuzen. Fensteröffnungen. | 1 |
5 | 50v | Symbolisiert die Gotteshäuser, deren Zerstörung durch den Kaiser dessen Bann nach sich zieht. Kirchturm mit drei Fensteröffnungen und drei Dachspitzen sowie teilweise zerstörte Apsis aus Mauerwerk und Ziegeldach. | 1 |
6 | 51v | Symbolisiert mit der Mauer die Stadt. Mit Fenster- und Türöffnungen, Kirchturm sowie Ziegeldach mit Sims und Kirchenkreuz. | 1 |
7 | 59v | Symbolisiert das auch ohne Heerschild verleihbare Kirchenlehen. Mit diversen Fensteröffnungen, Kirchturm, Apsis sowie Ziegeldach mit goldenem Kreuz und wohl Wetterhahn. | 1 |
8 | 66r | In Kirchen und auf Kirchhöfen sollen keine Belehnungen stattfinden. Langschiff aus Steinquadern mit 4 Fenstern, Dach mit Ziegeln und goldenem Kreuz, Apsis sowie Kirchturm mit 3 Fenstern. Zinnentor sowie Zinnenmauer oder -gebäude mit Öffnung. | 1 |
9 | 83v | Mit dem Lehensgut eines Gotteshauses kann ein Belehnter nicht zu einem anderen Herrn folgen. Symbolisiert durch Turm mit Doppeldach. | 1 |