# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 18r | Beschwört seinen Anspruch auf ein Gut auf das Reliquiar. Goldene Lilienkrone. Langer goldener Mantel und langer Rock. | 1 |
2 | 19r | Genehmigt die Grundstücksauflassung. Mit überschlagenen Beinen, goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Mantel, Beinlinge und Gitterschuhe. | 1 |
3 | 19v | Muß das Freischwören des Grundstücks hinnehmen. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock, Beinlinge und Gitterschuhe. | 4 |
4 | 23r | Übernimmt die Gerichtsgewalt des Grafen und weist ihn aus dem Grafengericht hinaus. Mit goldener Lilienkrone, goldenem Zepter und überschlagenen Beinen. Langer goldener Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 2 |
5 | 23v | Gebietet die Bestrafung des Grafen, da dieser ohne Königsbann Gericht gehalten hat. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand, Beinlinge und Riemenschuhe. | 1 |
6 | 28r | Weist auf die Urteilsrose und verkündet seine Entscheidung über das gescholtene Urteil. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
7 | 28v | Deutet mit der Rechten auf die Urteilsrose und gebietet mit der Linken die Zweikämpfe. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge. | 2 |
8 | 32v | Ist hier auf sächsischem Gebiet und richtet über die noch nicht entschiedene Gerüfteklage bezüglich der Gewere. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge. | 2 |
9 | 40r | Gebietet den Bannforsten den Königsfrieden. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock und Beinlinge. | 1 |
10 | 40v | Verweigert Calefurnia das Vorsprechen und das selbständige Klagen vor Gericht. Mit überschlagenen Beinen, goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge. | 1 |
11 | 41r | Beschwört den Landfrieden, unter dessen Schutz sich die vor ihm Stehenden befinden. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Mantel mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Unterkleid sowie Beinlinge. | 1 |
12 | 49r | Nimmt hier wohl die Wahl zum König an. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock und Beinlinge. | 3 |
13 | 49v | Überreicht dem Fürsten eine Fahne zum Zeichen der Belehnung mit einem Fahnenlehen. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge. | 1 |
14 | 50r | Leistet bei seiner Wahl zum König den Treueschwur auf die goldene Lilienkrone, die das Reich verkörpert. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Goldener gegürteter Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge. | 3 |
15 | 51r | Wird von den geistlichen Kurfürsten gekoren. Im Text steht zwar Kürung des Kaisers, es muß jedoch König gemeint sein. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock und Beinlinge. | 3 |
16 | 51v | Hält die Fahne als Symbol des Fahnenlehens fest, da er das Lehen nicht nach Jahr und Tag wieder ausleihen will, wozu er aber verpflichtet ist. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock sowie Beinlinge. | 3 |
17 | 52v | Symbolisiert hier die Reichsacht, deren Verhängung dem Kirchenbann nachfolgen muß, damit es dem Gebannten an Leben und Recht gehen kann. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock und Beinlinge. | 5 |
18 | 54v | Bestätigt das Recht des Wenden, vor dem Königsgericht in seiner Muttersprache entsprechend dem Recht seiner Geburt zu antworten. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock und Beinlinge. | 1 |
19 | 59r | Erläutert die Lehren des Lehenrechts. Mit überschlagenen Beinen sowie goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock und Beinlinge. | 1 |
20 | 59v | Überreicht einer Frau und einem Pfaffen ein goldenes Zepter als Zeichen der Belehnung mit einem Reichsgut, wodurch diese den Heerschild erlangen. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock und Beinlinge. | 3 |
21 | 65r | Überreicht Bischof und Fürst Zepter und Fahne zum Zeichen der Belehnung mit unteilbaren Zepter- und Fahnenlehen. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand, Beinlinge und Gitterschuhe. | 1 |
22 | 65v | Überreicht dem Mann eine Fahne zum Zeichen der Belehnung mit einem Fahnenlehen. Mit goldener Lilienkrone und überschlagenen Beinen. Langer goldener und gegürteter Rock sowie Beinlinge. | 1 |
23 | 74v | Wendet sich mit verschränkten Armen und damit mit Weigerungsgestus ab, da er die Aufforderung zum Reichsdienst nicht ordnungsgemäß mit Urteil gebot. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln sowie Beinlinge. | 1 |
24 | 77v | Hebt den Rockschoß und nimmt vom Fürsten als seinem Vasallen das Gewette von 100 Pfund entgegen. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
25 | 78v | Ist zum obersten Richter gewählt über jedes Mannes Hals, Eigentum und Lehen, weshalb sein Gericht die letzte Instanz ist. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
26 | 79r | Sitzt als oberster Richter über Eigengut dem Königsgericht vor. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock und Beinlinge. | 1 |
27 | 79v | Überreicht dem Fürsten zwei Fahnen zum Zeichen der Leihe der Fahnenlehen einschließlich der zugehörigen Gerichtsbarkeit darin. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener und gegürteter Rock sowie Beinlinge. | 2 |
28 | 80r | Erhält vom Fürsten dessen Eigengut aufgelassen (Ergreifen des Zweiges) und erlangt daran die Gewere (Ergreifen der Ähren). Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock und Beinlinge. | 1 |
29 | 81r | Belehnt den Mann vor sich mittels Kommendationsgestus mit einem Reichsgut. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock und Beinlinge. | 1 |
30 | 81v | Gibt dem Boten den Ladungsbrief für den Fürsten zum Lehensgericht und weist auf den Ort, wo es stattfinden wird. Die Frist von 6 Wochen ist nicht dargestellt. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 2 |
31 | 9v | Erhält als oberster weltlicher Richter kniend von Gott das Gerichtsschwert überreicht. Langer goldener Rock, gefütterter Mantel, goldene Lilienkrone und Beinlinge. | 1 |