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Phrase: Knig

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  18r  Beschwört seinen Anspruch auf ein Gut auf das Reliquiar. Goldene Lilienkrone. Langer goldener Mantel und langer Rock.  1 
 2  19r  Genehmigt die Grundstücksauflassung. Mit überschlagenen Beinen, goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Mantel, Beinlinge und Gitterschuhe.  1 
 3  19v  Muß das Freischwören des Grundstücks hinnehmen. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock, Beinlinge und Gitterschuhe.  4 
 4  23r  Übernimmt die Gerichtsgewalt des Grafen und weist ihn aus dem Grafengericht hinaus. Mit goldener Lilienkrone, goldenem Zepter und überschlagenen Beinen. Langer goldener Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  2 
 5  23v  Gebietet die Bestrafung des Grafen, da dieser ohne Königsbann Gericht gehalten hat. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand, Beinlinge und Riemenschuhe.  1 
 6  28r  Weist auf die Urteilsrose und verkündet seine Entscheidung über das gescholtene Urteil. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 7  28v  Deutet mit der Rechten auf die Urteilsrose und gebietet mit der Linken die Zweikämpfe. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge.  2 
 8  32v  Ist hier auf sächsischem Gebiet und richtet über die noch nicht entschiedene Gerüfteklage bezüglich der Gewere. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge.  2 
 9  40r  Gebietet den Bannforsten den Königsfrieden. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock und Beinlinge.  1 
 10  40v  Verweigert Calefurnia das Vorsprechen und das selbständige Klagen vor Gericht. Mit überschlagenen Beinen, goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge.  1 
 11  41r  Beschwört den Landfrieden, unter dessen Schutz sich die vor ihm Stehenden befinden. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Mantel mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Unterkleid sowie Beinlinge.  1 
 12  49r  Nimmt hier wohl die Wahl zum König an. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock und Beinlinge.  3 
 13  49v  Überreicht dem Fürsten eine Fahne zum Zeichen der Belehnung mit einem Fahnenlehen. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge.  1 
 14  50r  Leistet bei seiner Wahl zum König den Treueschwur auf die goldene Lilienkrone, die das Reich verkörpert. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Goldener gegürteter Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand sowie Beinlinge.  3 
 15  51r  Wird von den geistlichen Kurfürsten gekoren. Im Text steht zwar Kürung des Kaisers, es muß jedoch König gemeint sein. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock und Beinlinge.  3 
 16  51v  Hält die Fahne als Symbol des Fahnenlehens fest, da er das Lehen nicht nach Jahr und Tag wieder ausleihen will, wozu er aber verpflichtet ist. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock sowie Beinlinge.  3 
 17  52v  Symbolisiert hier die Reichsacht, deren Verhängung dem Kirchenbann nachfolgen muß, damit es dem Gebannten an Leben und Recht gehen kann. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock und Beinlinge.  5 
 18  54v  Bestätigt das Recht des Wenden, vor dem Königsgericht in seiner Muttersprache entsprechend dem Recht seiner Geburt zu antworten. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock und Beinlinge.  1 
 19  59r  Erläutert die Lehren des Lehenrechts. Mit überschlagenen Beinen sowie goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock und Beinlinge.  1 
 20  59v  Überreicht einer Frau und einem Pfaffen ein goldenes Zepter als Zeichen der Belehnung mit einem Reichsgut, wodurch diese den Heerschild erlangen. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock und Beinlinge.  3 
 21  65r  Überreicht Bischof und Fürst Zepter und Fahne zum Zeichen der Belehnung mit unteilbaren Zepter- und Fahnenlehen. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock mit weiten Hängeärmeln und sichtbarem Untergewand, Beinlinge und Gitterschuhe.  1 
 22  65v  Überreicht dem Mann eine Fahne zum Zeichen der Belehnung mit einem Fahnenlehen. Mit goldener Lilienkrone und überschlagenen Beinen. Langer goldener und gegürteter Rock sowie Beinlinge.  1 
 23  74v  Wendet sich mit verschränkten Armen und damit mit Weigerungsgestus ab, da er die Aufforderung zum Reichsdienst nicht ordnungsgemäß mit Urteil gebot. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock mit weiten Hängeärmeln sowie Beinlinge.  1 
 24  77v  Hebt den Rockschoß und nimmt vom Fürsten als seinem Vasallen das Gewette von 100 Pfund entgegen. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 25  78v  Ist zum obersten Richter gewählt über jedes Mannes Hals, Eigentum und Lehen, weshalb sein Gericht die letzte Instanz ist. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 26  79r  Sitzt als oberster Richter über Eigengut dem Königsgericht vor. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock und Beinlinge.  1 
 27  79v  Überreicht dem Fürsten zwei Fahnen zum Zeichen der Leihe der Fahnenlehen einschließlich der zugehörigen Gerichtsbarkeit darin. Mit goldener Lilienkrone und goldenem Zepter. Langer goldener und gegürteter Rock sowie Beinlinge.  2 
 28  80r  Erhält vom Fürsten dessen Eigengut aufgelassen (Ergreifen des Zweiges) und erlangt daran die Gewere (Ergreifen der Ähren). Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener Rock und Beinlinge.  1 
 29  81r  Belehnt den Mann vor sich mittels Kommendationsgestus mit einem Reichsgut. Mit überschlagenen Beinen und goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock und Beinlinge.  1 
 30  81v  Gibt dem Boten den Ladungsbrief für den Fürsten zum Lehensgericht und weist auf den Ort, wo es stattfinden wird. Die Frist von 6 Wochen ist nicht dargestellt. Mit goldener Lilienkrone. Langer goldener und gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  2 
 31  9v  Erhält als oberster weltlicher Richter kniend von Gott das Gerichtsschwert überreicht. Langer goldener Rock, gefütterter Mantel, goldene Lilienkrone und Beinlinge.  1 
 

 
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