# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 14v | Verliert das angemaßte (gestürzter Heerschild) und auch das angeborene Recht (Spaten), da er sich ein anderes Recht angemaßt hat. Faßt sich deshalb mit Trauergestus zum Kopf. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
2 | 36v | Hat unwissentlich den Acker eines anderen Mannes gepflügt und bestätigt dies auf dessen Einwendung hin. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
3 | 37r | Pflügt bewußt einen bereits bestellten fremden Acker ein zweites Mal, wofür er Schadensersatz und Buße entrichten muß. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 2 |
4 | 37v | Überreicht dem Zehnteinnehmer am St.- Martins-Tag ein Huhn als Zehnt für die Hofstatt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 4 |
5 | 38r | Errichtet um seinen Hofteil einen Grenzzaun in Form eines Flechtzauns. Rock. | 2 |
6 | 38v | Entlohnt den Hirten nach der Anzahl der Hufen, auf die er zeigt, und nicht nach der Menge des Viehs mit drei Münzen. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 3 |
7 | 39r | Ist wohl mit dem rechts eggenden Bauern identisch und hat deshalb Anspruch auf den Arbeitslohn für die beendete Aussaat nach dem Eggen. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 3 |
8 | 45r | Führt den Pflug. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
9 | 53r | Hebt den Rockschoß zum Zeichen der Zahlung des Gewettes an den Bauermeister. Langer gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 3 |
10 | 56v | Mittels unvollständiger Handreichung fordert er für das widerrechtliche Umgraben des Gemeindelandes die Zahlung von 3 Schillingen als Gewette für den nicht abgebildeten Bauermeister. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 3 |
11 | 57v | Hat den Verletzten in sein Haus getragen und beköstigt, wo dieser dann gestorben ist. Erhält vom Erben die Kosten ersetzt. Gegürteter Rock. | 1 |
12 | 58r | Müßte vor dem Gaugrafen eigentlich auf die Reliquien sein Unvermögen, den Totschläger aufhalten zu können, beschwören. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
13 | 59r | Soll kein Lehensrecht haben. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 4 |
14 | 66r | Repräsentiert die Heerschildlosen, denen durch den Herrn grundsätzlich die Mannschaft verweigert werden kann. Zeigt deshalb Unfähigkeitsgestus. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
15 | 73r | Hält den Beweisführer mit dem um die Mitte befestigten Strick, um ihn beim Versinken vor dem Ertrinken zu retten. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
16 | 79v | Hält den Beweisführer mit dem um die Mitte befestigten Strick, um ihn beim Versinken vor dem Ertrinken zu retten. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 2 |