# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 10v | Trägt dem Gaugrafen die Rügen vor. Rock, Beinlinge, Bauermeisterhut und Schuhe mit Wickelung. | 1 |
2 | 14r | Legt in einer Erbstreitigkeit das Gerichtszeugnis mittels Schwur auf das Reliquiar ab. Gegürteter Rock, Beinlinge Bauermeisterhut und Schnabelschuhe. | 1 |
3 | 29r | Zeigt auf den Henker mit der Schere, der die drohende Strafe symbolisiert und empfängt von dem Dieb die Ablösesumme. Langer Rock, Beinlinge, Bauermeisterhut und Schnabelschuhe. | 2 |
4 | 35r | Nimmt das Aufgebot der 3 Beile entgegen. Rock, Beinlinge, Bauermeisterhut und Schnabelschuhe. | 1 |
5 | 45r | Beschwört die Befreiung des Verfesteten aus der Verfestung. Gegürteter Rock, Beinlinge, Bauermeisterhut und Schnabelschuhe. | 1 |
6 | 53r | Hat Anspruch auf 6 Pfennige als Gewette. Hebt den Rockschoß als Zeichen der Entgegennahme des Gewettes. Langer gegürteter Rock, Beinlinge, Bauermeisterhut und Schnabelschuhe. | 1 |
7 | 56v | Bestätigt dem anderen Bauermeister mit unvollständiger Handreichung den Anspruch auf das Gewette in Höhe von drei Schillingen für die Beschädigung des Gemeindelandes des anderen Dorfes. Gegürteter Rock, Beinlinge, Bauermeisterhut und Schnabelschuhe. | 2 |
8 | 73r | Funktion hier nicht zu deuten. Außerdem nicht in typischer Bauerntracht und auch der Bauermeisterhut hier nicht in üblicher Gestaltung. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
9 | 84v | Wird kniend vom Herrn mit einem Lehen auf ein Bauermeisteramt mittels Kommendationsgestus belehnt. Sein Sohn daneben kann es dann erben. Langer Gegürteter Rock, Bauermeisterhut und Schnabelschuhe. | 4 |