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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Phrase: Ehefrau

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  13v  Hat wohl das Grundstück in die Ehe eingebracht, weshalb die Erträge nicht mit den Brüdern ihres Mannes geteilt werden müssen. Gefütterter Mantel, Rock und Schleier.  1 
 2  15r  Erhält von ihrem Ehemann am Morgen nach der Hochzeit die Morgengabe. Gefütterter Mantel, Rock und Gebände.  1 
 3  15v  Verstorben, wodurch ihre Niftel Anspruch auf ihre Gerade hat. Höfisch geraffter Mantel, Rock, Schuhe und Schleier.  3 
 4  16r  Zeigt die leere Hand, womit sie wohl verdeutlicht, daß der Erbe nicht mehr beanspruchen kann, als der Erblasser bis zu seinem Tod verdient hat. Surcot (Suckenie) mit sog. Höllenfenstern, Rock und Schleier.  1 
 5  17v  Zieht ihren heimlich in ein Kloster eingetretenen Mann an den Händen wieder zu sich. Gefütterter Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch.  1 
 6  18r  Hat mit ihrem Mann Gütergemeinschaft, so daß sich auch ihr Gut unter dessen Mantel befindet, da er die vormundschaftliche Gewere über sie hat. Mantel, Rock und Schleier.  3 
 7  18v  Will ihrem Ehemann Geschenke machen, wobei sie diesem wohl ein Gut, symbolisiert durch den Zweig, zukommen lassen will. Mit goldenem Trauring, der wohl die Ehe anzeigen oder ebenso ein Geschenk sein soll. Rock und Gebände.  1 
 8  19r  Könnte schwanger sein, da nur so ein Textbezug zu "ein Kind vor der rechten Zeit" hergestellt werden kann. Mit goldenem Trauring. Gegürteter Rock und Gebände.  2 
 9  20r  Wird durch ihren Mann als ihrem Vormund vor Gericht bei einer Kampfklage vertreten. Mit goldenem Trauring, der wohl ihre Ehe verdeutlichen soll. Rock und Gebände.  1 
 10  20v  Steigt in das Bett ihres Mannes und tritt damit in sein Recht ein. Surcot (Suckenie), Rock, Gebände und Schnabelschuhe.  2 
 11  21r  Dürfte aufgrund der Kleidung von höherer Geburt als ihr Mann sein. Mit goldenem Trauring. Höfisch geraffter und gefütterter Mantel, Rock und Gebände.  1 
 12  22r  Zeigt mit ihren Gesten, daß sie nicht verhindern kann, daß ihr Mann auf dem Sterbebett seine Fahrhabe vergibt. Höfisch geraffter Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch.  1 
 13  34r  Fordert wegen der Gefangennahme ihres Ehemannes Antwort. Höfisch geraffter und gefütterter Mantel, Rock und Schleier mit Kinntuch.  1 
 14  47v  Fordert die ihr zustehende Zahlung des halben Bußgeldes ihres Mannes. Rock und Schleier.  1 
 15  55v  War wiederverheiratet, weshalb ihr Witwer mit den Kindern das Erbe teilt, symbolisiert durch den geteilten goldenen Schild, und außerdem das Recht an der Fahrhabe behält, hier symbolisiert durch die Tiere. Mit geschlossenen Augen. Rock und Schleier.  3 
 16  70v  Erhält von ihrem Mann das Leibgedinge am Lehensgut bestellt, wobei die unmündigen Söhne ihre Zustimmung geloben. Rock und untypische Kopfbedeckung, wohl eine Art Kopftuch.  1 
 

 
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