# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 12v | Der Erwerber ist vor der Auflassung gestorben, weshalb nun dessen Erbe seinen Anspruch darauf geltend macht. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
2 | 13r | Die Auflassung wurde in BZ 5 auf f. 12 v gelobt und nun reicht der Verkäufer es mittels des Handschuhs an den Herrn zurück, damit dieser den Erben des Käufers damit belehnen kann. Symbolisiert durch Ähren. | 5 |
3 | 13v | Bestandteil der Erbmasse. Der links stehende Sohn mit den Ähren in der Hand erbt wohl das Gut und zahlt die anderen aus. Symbolisiert durch Ähren. | 4 |
4 | 14r | Die Prozeßparteien streiten über einen Erbverzicht daran. Symbolisiert durch Ähren. | 4 |
5 | 14v | Vererbt der Sohn auf seinen Vater, da er ohne Nachkommen gestorben ist. Symbolisiert durch Ähren. | 5 |
6 | 15r | Verdeutlicht das Erbe. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
7 | 15v | Bestandteil der Morgengabe. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
8 | 18r | Der Schwabe und der König verlieren ihren Anspruch auf das Gut auch nach 30 Jahren erst, wenn sie diesen nicht mehr beweisen können. Symbolisiert durch Ähren, Hügel und Pflanzen. | 3 |
9 | 18v | Wurde der Witwe von ihrem Ehemann als Leibgedinge gegeben. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
10 | 19r | Wurde zunächst vom Vasallen an den Herrn aufgelassen, der es ihm unmittelbar danach wieder als Lehen verlieh. Symbolisiert durch den Zweig. | 2 |
11 | 19v | Wurde durch den Vormund veruntreut. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
12 | 21v | Wird durch den Mann mit Genehmigung seines Erben an den Pfaffen aufgelassen. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
13 | 27r | Symbolisiert durch ein Haus. | 2 |
14 | 27v | Symbolisiert durch das Wohnhaus des Beklagten. | 3 |
15 | 30v | Wird an den Sohn mit ausgesondert. Symbolisiert durch den Wappenschild. | 1 |
16 | 31r | Stellt die Erbmasse dar. Symbolisiert durch die Ähren. | 2 |
17 | 32r | Wird zwischen den Parteien gerade veräußert. Symbolisiert durch Ähren. | 4 |
18 | 32v | Die Gewere daran wurde verletzt. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
19 | 33v | Gehört dem Aufbewahrer der gefundenen Fahrhabe. Symbolisiert durch die Ähren und das Haus. | 3 |
20 | 36r | Damit wollen beide Prozeßparteien belehnt worden sein. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
21 | 36v | Ist zwischen den Parteien streitumfangen, da der eine es erworben und der andere ererbt hat. Symbolisiert durch Ähren. | 2 |
22 | 39r | Darauf hat der Bauer Schaden verursacht. Da es sich in der Gewere des Herrn befindet, muß der Bauer diesem Ersatz leisten. Symbolisiert durch den Erdhügel und Ähren. | 1 |
23 | 44v | Wurde von zwei Männern nach dem Dreißigsten beanprucht, die sich im Wege des gerichtlichen Vergleiches einigten. Befindet sich noch im Besitz eines Dritten. Symbolisiert durch Ähren. | 2 |
24 | 46r | Symbolisiert das Grundstück des Schuldners. Die Schuld wird im Haus des Schuldners beglichen. | 1 |
25 | 50v | Wurde veräußert und der Graf bewirkt darüber den Frieden, weshalb der Fronbote Anspruch auf drei Schillinge hat. Symbolisiert durch Ähren und Zaun. | 1 |
26 | 55r | Daran ist der Witwe das Leibgedinge bestellt. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
27 | 59r | Wird von beiden Parteien mit gleichen Ansprüchen gefordert, aber der Zeuge des Heerschildfähigen überwindet den des Heerschildlosen, weshalb das Gut an den ersteren verliehen wird. Symbolisiert durch die umrandeten Ähren. | 1 |
28 | 60v | Wurde vom Herrn dem Mann zur Gewere verliehen und ein anderer erhielt das Gedinge daran. Symbolisiert durch Ähren. | 5 |
29 | 61r | Wurde dem Herrn als erstes Gut ledig, weshalb er es dem Mann zum Lehen anbietet. Dieser lehnt ab und hat nun Jahr und Tag Zeit, den Anspruch doch noch geltend zu machen, bevor es dem Herrn ledig wird. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
30 | 61v | Wird von zwei Mannen zusammen beansprucht, ist aber zwischen ihnen noch nicht geteilt worden. Symbolisiert durch Ähren. | 3 |
31 | 62r | Wurde dem Belehnten mit Gewalt genommen und von diesem in einem nicht dargestellten Gerichtsverfahren wiedererlangt. Symbolisiert durch Ähren. | 2 |
32 | 62v | Symbolisiert mit dem halbierten Zahlzeichen I die halbe Hufe Land, die ein Mann als Lehen haben muß, damit er im Lehensgericht als Zeuge auftreten darf. | 1 |
33 | 63v | Wurde mehrfach unterverliehen. Zinnenmauer und Haus mit Fensteröffnungen sowie Ziegeldach mit Sims und zwei knaufartigen Abschlüssen. | 3 |
34 | 64r | Wurde vom Bischof an den Fürsten verliehen und durch diesen an den Herrn weiterverliehen. Nun hat sich der Bischof dieses Gutes wieder bemächtigt und der Fürst kann es nur binnen 6 Wochen zurückfordern. Symbolisiert durch Ähren. | 3 |
35 | 64v | Wird hier durch die Erträge in dem Kreis symbolisiert: Münzen, Ähren sowie nicht weiter deutbar. | 2 |
36 | 66r | Da der der Herr von einem anderen Herrn unrechtmäßig daran gehindert wurde, damit Mannschaft zu leisten und es als Lehen zu erhalten, kann er es nun weiterverleihen und später auch vererben. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
37 | 66v | Wurde vom Mann nach Lehenrecht vor den Herrn gebracht, weshalb er es jetzt als Lehen erhält. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
38 | 67r | Wurde dem Vasallen aufgrund seines Nichterscheinens vor dem Lehensgericht durch den Lehensherren aberkannt und von diesem eingezogen. Symbolisiert durch Ähren. | 2 |
39 | 68v | Wird dem Mann durch seinen Herren verliehen, obwohl dieser es selbst noch nicht von dem außer Landes in Gefangenschaft geratenen Oberlehensherrn erhalten hat. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
40 | 69v | Wurde durch den Mann ganz links an das Kind mit der Bestimmung aufgelassen, dieses an den anderen Mann zu verleihen. Da das Kind die Vereinbarung widerrief, kann der Auflassende es nun behalten. Symbolisiert durch die Ähren. | 3 |
41 | 70r | Erhielt der Sohn nach dem Tode seines Vaters als Lehen. Wird von ihm mittels der Ähren in seinen Händen geteilt, wovon er einen Teil veräußern darf, da er von zwei Herren damit belehnt wurde. Symbolisiert durch die Ähren. | 1 |
42 | 70v | Haben die Brüder und der Sohn des verstorbenen Bruders zur gesamten Hand als Lehen. Symbolisiert durch die Ähren, die zusammen aus dem Boden wachsen, da das Gut noch nicht geteilt ist. | 1 |
43 | 71r | Wurde links zwei Männern zur gesamten Hand verliehen. Der neue Herr kann es aber nur einem von beiden neu verleihen, da sie es nicht geteilt haben. Symbolisiert durch die Ähren. | 5 |
44 | 71v | Ist das Gut des Vaters, wird aber durch den Herrn dessen Söhnen verliehen. Da er noch lebt, behält er die Gewere daran. Symbolisiert durch Ähren. | 2 |
45 | 72v | Wird durch den Vasallen vor dem Herrn an den anderen Mann aufgelassen. Symbolisiert durch die Ähren. | 2 |
46 | 73r | Wurde dem Vasallen gerichtlich abgesprochen bzw. er versäumte die Frist, die Belehnung mit dem Grundstück zu fordern. Symbolisiert durch die Ähren. | 1 |
47 | 73v | Der Vasall kann die Forderung der Belehnung mit dem Gut bzw. das Ansichziehen beweisen und damit den Zeugenbeweis des Herrn überwinden, so daß das Gut in der Gewere des Vasallen ist. Symbolisiert durch Ähren. | 1 |
48 | 74r | Wurde vom Vater an den Sohn vererbt und dieser muß nun das Gewette zahlen, wofür das Gut zu Lebzeiten des Vaters verurteilt wurde. Symbolisiert durch Ähren. | 2 |
49 | 75r | Wurde dem Vasallen gerichtlich abgesprochen. Da er es nicht binnen Jahr und Tag wieder an sich zog, hat er es nun endgültig verloren und der Herr erlangt daran die Gewere. Symbolisiert durch die Ähren und die Gebäudedarstellung mit Fensteröffnung. | 2 |
50 | 77r | Wurde dem Vasallen gewaltsam weggenommen. Symbolisiert durch die Ähren. | 4 |
51 | 78v | Ist ein Eigengut des Herrn, symbolisiert durch die Eisenkette und das Ergreifen der Ähren, welches dieser allerdings verliehen hat. Das darüber gefällte Urteil wird gescholten. Symbolisiert durch die Ähren. | 2 |
52 | 79r | Hat der Herr dem Vasallen verliehen. Ist dessen Eigengut, weshalb es mit dem Eisenring an ihn gefesselt ist. Symbolisiert durch die Ähren. | 5 |
53 | 80r | Verleiht der Herr dem Vasallen. Ist dessen Eigengut, weshalb es mit dem Eisenring an ihn gefesselt ist. Symbolisiert durch Ähren. | 5 |
54 | 82v | Ist das Lehensgut des verstorbenen Vasallen, der es aber schon zu Lebzeiten in die Gewere des rechts stehenden Mannes gab. Symbolisiert durch die Ähren. | 1 |
55 | 83r | Ist das Gut der Frau, der aber die Lehenserneuerung daran verweigert wurde. Nur ihr Verwandter wurde rechts damit belehnt, der es nun weiterverleihen, auflassen oder vererben kann, jedoch nur mit Zustimmung der Frau. Symbolisiert durch die Ähren. | 3 |
56 | 83v | Damit ist der Vasall belehnt. Da er das Lehensverhältnis dem Herrn aufkündigt, verliert er auch das Gut. Symbolisiert durch Ähren. | 4 |
57 | 84r | Ist das Lehensgut des Mannes mit dem Zweig, der es nach seiner Aufkündigung des Lehensverhältnisses seinem Herrn auflassen muß. Symbolisiert durch die Ähren. | 3 |
58 | 84v | Ist ein Bauermeisterlehen, welches der Bauermeister seinem Sohn vererben kann. Symbolisiert durch die Ähren. | 1 |