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Phrase: Kufer

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  12v  Zahlt die nicht gezeichneten Münzen vor dem Grafen in die Hand des Verkäufers. Gegürteter Rock, Beinlinge und Riemenschuhe.  3 
 2  13r  Fordert vom Verkäufer die Auflassung, obwohl der Herr seine Belehnung noch nicht vorgenommen hat. Rock, Beinlinge und Riemenschuhe.  3 
 3  32r  Zahlt dem Verkäufer 5 Münzen für das Grundstück, auf welches er zeigt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 4  36v  Zeigt auf das Grundstück, auf das er wegen der Kaufpreiszahlung Anspruch erhebt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe.  1 
 5  43r  Zahlt dem Verkäufer den Kaufpreis und hat das Pferd schon am Zügel ergriffen, womit sein Einverständnis mit dem Ausschluß der Gewährschaft zum Ausdruck kommt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 6  50v  Zeigt auf das von ihm erworbene Grundstück, über das der Graf den Frieden bewirkt. Für die Auflassung müßte er die Ähren ergreifen. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 7  64v  Hat vom Vasallen dessen Lehensgut erworben und zahlt dafür 4 Münzen. Ergreift zum Zeichen seiner Besitzerlangung die Ähren. Langer gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 8  69v  Hat von dem Mann ganz rechts das Gut für drei Münzen samt der Gewere(Ergreifen der Ähren) daran erworben. Die Gewere ist jedoch nicht unanfechtbar, da das Kind die bessere Gewere hat. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 9  70r  Erwirbt für drei Münzen einen Teil des Lehens von dem vor ihm stehenden Sohn des verstorbenen Vasallen. Gegürteter Rock, Beinlinge, Gugel und Knebelschuhe.  1 
 

 
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