Name: 59r
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16Die Heerschildordnung und das Lehenrecht
18Darstellung von mehreren verschiedenen Situationen
18Der König erteilt die Lehren des Lehenrechts
18Die Sieben Heerschilde
11König
11Mann
13Bildinitiale
13Dritter Heerschild
13Erster Heerschild
13Fünfter Heerschild
13Kastensitz
13Lilienkrone
13Podest
13Sechster Heerschild
13Siebter Heerschild
13Vierter Heerschild
13Wappenschild der Burggrafen von Meißen, der Meinheringer
13Wappenschild der Markgrafen von Meißen
13Wappenschild der Meißenschen Ritter zu Colditz
13Zepter
13Zweiter Heerschild
26Lehensunfähige und die Unvererbbarkeit von Lehen durch diese
28Darstellung des Inhalts von mehreren Initialen
28Darstellung von mehreren verschiedenen Situationen
28Ein lehensunfähiger Bauer wird belehnt, kann dieses Lehen aber nicht weitervererben
28Kommendation
28Wer kein Lehenrecht haben soll
21Bauer
21Bauer
21Frau
21Herr
21Herr
21Kaufmann
21Pfaffe
21Sohn
23Bildinitiale
23Bildinitiale
23Kastensitz
23Münze
23Podest
23Schapel
23Schleier
23Tonsur
23Trennleiste
36Zeugnis- und Urteilsunfähigkeit im Lehensgericht
38Darstellung von mehreren verschiedenen Situationen
38Heerschildlose können vom Zeugnis und von der Urteilsfindung im Lehensgericht ausgeschlossen werden
38Lehensherren müssen sich Zeugnis und Urteil von Heerschildlosen gefallen lassen, die sie belehnt haben
38Schwur auf das Reliquiar
312 Bauern
312 Bauern
312 Männer
33Bildinitiale
33Reliquiar
33Reliquienständer
46Vorrang des Heerschildfähigen vor dem Heerschildlosen und Lehensvertrag unter Heerschildlosen
48Darstellung des Inhalts von mehreren Initialen
48Darstellung von mehreren verschiedenen Situationen
48Ein heerschildfähiger Mann kann besser seinen Anspruch auf ein Gut beweisen
48Ein heerschildloser Bauer leistet dem anderen Mannschaft
48Kommendation
42Grundstück
41Bauer
41Bauer
41Mann
41Mann
43Bildinitiale
43Bildinitiale
43Trennleiste
43Wappenschild
43Ähren
56Lehensannahme von Heerschildlosen und die Unmöglichkeit der Erneuerung dieses Lehens durch einen anderen Herrn
58Darstellung von mehreren verschiedenen Situationen
58Ein heerschildfähiger Mann wird von einem Pfaffen und einer Frau belehnt
58Kommendation
58Mit einem Lehen von Heerschildlosen kann man keinem anderen Herrn folgen
51Frau
51Herr
51Mann
51Mann
51Pfaffe
51Zweimalige Darstellung derselben Person
53Bildinitiale
53Kastensitz
53Kastensitz
53Podest
53Podest
53Schapel
53Schleier
53Tonsur
53Wappenschild
53Wappenschild
T3Artikelangabe
T3Artikelangabe
T3Buchbeginn
T3Seitenangabe
T3Textinitiale
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