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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online
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| # | Folio | Beschreibung | Anzahl |
| 1 | 31r | Sind die Kinder des bereits verstorbenen vollbürtigen Bruders der Erblasser und stehen im Erbanspruch den halbbürtigen Brüdern der Erblasser gleich, weshalb sie auch auf die Ähren zeigen. Rock. | 1 |
| 2 | 35v | Begeben sich als unmündige Kinder in die Vormundschaft des Knechtes, was durch das Greifen nach ihm verdeutlicht wird. Mädchen: Rock und offenes Haar. Junge: Gegürteter Rock, Beinlinge und Schuhe. | 1 |
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